Reparaturbonus Sachsen
Achtung!!!
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz führt den Reparaturbonus fort
Förderfähig sind bis zu zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr, die durch für das Programm zugelassene Unternehmen (bitte der Hausgerätefachmann eingeben) durchgeführt wurden. Gefördert werden 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal jedoch 200 Euro pro Reparatur. Der Mindestrechnungsbetrag beträgt 115 Euro.
Anträge können seit dem 10.11.2025 über den folgenden Link gestellt werden.
https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus
